Umschreibung des ausländischen Führerausweises
Fahrschule Longo4you, die Fahrschule im Raum Wohlen, Wettingen, Lenzburg und Aarau für praktischen Unterricht auf Schweizerdeutsch, Hochdeutsch, Italienisch oder Spanisch.
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Umschreibung des ausländischen Führerausweises

Umschreibung des ausländischen Führerausweises

Hast du deinen Führerausweis im Ausland erworben oder bist hast du dich neu in der Schweiz niedergelassen?

Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen:

  1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht hast und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder
  2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.

In beiden Fällen musst du je nach Herkunftsland, eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis. Siehe unten: Frage „Kann man den Führerschein aus gewissen Ländern nicht auch ohne Prüfung umschreiben lassen?“

 

Bitte beachte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.

 

Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!

Kann ich mit dem Automat die Kontrollfahrt absolvieren?

Ja. Das Gute daran ist, dass du nach bestandener Kontrollfahrt auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren kannst, da du schon einmal im Besitz des Führerausweises warst.

 

Wir empfehlen dir trotzdem nötige Fahrstunden zu nehmen um dich auf den Schweizer Strassenverkehr und Kontrollfahrt vorzubereiten und natürlich nichts zu riskieren!

 

Falls du die Kontrollfahrt nicht bestehen solltest, wird dir der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Theorie, Verkehrskunde und praktische Führerprüfung) neu erwerben.

Was sind die Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt?

Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • korrektes Einspuren
  • Kenntnisse über die Vortrittsregeln sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
  • das Verhalten im Verkehr
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

 

Bei der Kontrollfahrt werden keine Manöver geprüft. Also kein Parkieren, Wenden oder am Berg anfahren.

Wie lange habe ich ab Gesuchstellung Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren?

Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.

Kann man den Führerschein aus gewissen Ländern nicht auch ohne Prüfung umschreiben lassen?

Ja, bei den folgenden Ländern kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Grossbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

 

Für alle anderen ausländischen Führerausweise musst du die Kontrollfahrt ablegen.