Allgemeine Geschäftsbedingungen praktischer Unterricht
Fahrschule Longo4you, die Fahrschule im Raum Wohlen, Wettingen, Lenzburg und Aarau für praktischen Unterricht auf Schweizerdeutsch, Hochdeutsch, Italienisch oder Spanisch.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen praktischer Unterricht

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Autofahrlektionen

der Fahrschule Longo

Gewährleistung:
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des staatl. Dipl. Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.

 

Dauer:
Wir bieten Einzellektionen (à 45 Minuten) und Doppellektionen (à 90 Minuten) an.
Die Fahrschüler sind verpflichtet für alle praktischen Fahrstunden den gültigen Lernfahrausweis mitzuführen.

 

Preise:
Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf unserer Homepage unter „Preise“ ersichtlich. Sie werden auf dem Schülerblatt festgehalten und gelten bis zum Ende der Ausbildung. Die Lektionen sind bei Besuch des Unterrichtes bar zu bezahlen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Preise zu ändern.

 

Bezahlung:
Die Fahrlektion muss jeweils vor der Fahrlektion bar beglichen werden. Abo’s sind vor der ersten Lektion zu bezahlen.

 

Terminierung:
Der/die Fahrschüler/in ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer vergleichen und überprüfen. Die vereinbarten Termine der/die Fahrschüler/in wird per E-Mail / WhatsApp oder SMS bestätigt.

 

Annullierung:
Die Abmeldung von vereinbarten Fahrlektionen muss 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Telefon / SMS / WhatsApp erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die vereinbarten Lektionen gemäss SMS / WhatsApp verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden.

 

Verspätungen:
Der/die Autofahrlehrer/in wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der/die Fahrschüler/in bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Autofahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.

 

Treffpunkt / Abholservice:
Unseren Start- und Zielort legen wir gemeinsam fest. Aus Effizienzgründen habe ich drei Wechselorte, von denen du den ÖV gut erreichen kannst. In Wohlen befindet sich der Treffpunkt für Autofahrlektionen am Bahnhof auf dem hinteren Parkplatz. In Lenzburg befindet sich der Treffpunkt für Autofahrlektionen am Busbahnhof, bei den Parkplätzen vor dem Kiosk. In Wettingen befindet sich der Treffpunkt für Autofahrlektionen am Bahnhofplatz, gegenüber vom Migrolino.

Auf Anfrage kann ein alternativer Treffpunkt mit dem Fahrlehrer individuell vereinbart werden. Die Vereinbarung eines alternativen Treffpunktes ist nur dann kostenfrei, wenn sich dieser nicht weiter als 10 Minuten Fahrzeit (5 Minuten für die Hinfahrt und 5 Minuten für die Rückfahrt) von den üblichen Treffpunkten (Bahnhof Wohlen) entfernt befindet. Weiter entfernte alternativ Treffpunkte werden mit einer zusätzlichen Anfahrtspauschale verrechnet. Die Anfahrtspauschale erhöht sich je weitere 10 Minuten Fahrzeit für die Hin-und Rückfahrt um CHF 15,-.

 

Versicherungspauschale:
Darin erhalten sind Leistungen die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden wie z.B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung ohne Selbstbehalt in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig CHF 100.- und ist nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung bei der Fahrschule Longo.

 

Praktische Führerprüfung (Auto)
Für die praktische Autofahrprüfung werden zwei Fahrlektionen benötigt. Die erste Stunde dient zur Vorbereitung, zum „Einfahren“ und zum „Aufwärmen“ („Warm-up“) für die Prüfungsfahrt. Die zweite Stunde ist die Praktische Prüfung.

 

Fahrzeug:
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die Qualität und der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

 

Versicherung der Schüler Kategorie B:
Der Fahrschüler ist während des praktischen, der offiziellen Führerprüfung durch Fahrschule Longo versichert über die Basler Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung).

 

Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung:
Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch und bei Übermüdung.

 

Gutscheine:
Gutscheine sind erst einlösbar nach erfolgreichem Zahlungseingang. Eine Rückerstattung ist nur möglich solange der Gutschein nicht eingelöst wurde. Barauszahlung oder Rückerstattung nicht verbrauchter Fahrlektionen ist ausgeschlossen. Bei Erfolgreichen bestandener Praktischer Prüfungen mit der Fahrschule Longo, werden vom Gutschein nicht gebrauchte Lektionen erstattet.

 

Vergleichslektion:
Die Vergleichslektion gilt nur für Autofahrschüler die ihre Fahrausbildung bereits bei einer anderen Fahrschule begonnen haben! Sie kostet nur CHF 60.00. Führst du deine Fahrausbildung bei uns zu Ende (mindestens 10 Fahrlektionen und inklusive Führerprüfung), ist die Vergleichslektion GRATIS!

 

Abo:
Beim Kauf eines Abos wird der aktuell gültige Preis, für das jeweilige Abo, fällig. Abos sind im Voraus zu bezahlen, spätestens bei Antritt der ersten Lektion. Solltest Du ein Abo kaufen und nicht alle Lektionen verbrauchen, erstattet Fahrschule Longo die nicht gebrauchten Lektionen zurück. Bei vorzeitiger Rückerstattung wird der aktuelle Preis für die genommenen Lektionen fällig plus eine Bearbeitungsgebühr.

 

Allgemeine Bedingungen:
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule Longo verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Änderungen dieser AGB:
Fahrschule Longo behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

Wohlen, 29. Oktober 2019

 

Bei Fragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Alessio Longo